Sie werden gefeiert und geächtet: Whistleblower. Im Mittelpunkt steht immer die Frage, ob Menschen das Recht haben, brisante Geheimnisse zu verraten, obwohl sie sich zu Stillschweigen verpflichtet haben. Müssen sie sich auch dann an ihr Versprechen halten, wenn Staat oder Unternehmen offensichtlich einen Fehler begangen haben? Zu diesem kontroversen Thema beziehen Schekker-Autorinnen Lena und Anna Stellung.
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Pro: Lena Für mich sind Whistleblower ganz klar Verteidiger der Demokratie! Denn sie decken Missstände dort auf, wo die parlamentarische Kontrolle über Geheimdienstaktivitäten versagt. Dazu gehört natürlich auch die alarmierende Überwachung unserer digitalen Welt. Prism, Isis, Tempora, XKeyscore – alles High-Tech-Programme, die helfen, persönliche Daten auszuspionieren. Rechtfertigung für diese Programme ist vor allem die Terrorbedrohung, die aus Sicht der Geheimdienste nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekämpft werden kann. Aber heiligt hier der Zweck die Mittel? Ich finde nein! Deswegen sind Whistleblower wie Julian Assange und Edward Snowden für unsere Demokratie auch so wichtig. Ein Beispiel: Hätte ein offenes, globales Archiv wie „Wikileaks“ die US-Bankenpleite von 2008 nicht abwenden können? Gut möglich. Denn frühzeitige Erkenntnisse über das konspirative Treiben der Banken hätten vielleicht den Bankencrash verhindert, der die US-Bürger völlig unerwartet überrollt hat. Obwohl es um deren Geld ging, waren sie nicht in den Prozess involviert, aber hinterher die Leidtragenden – sozusagen Opfer einer fehlgeschlagenen Demokratie. Genau das versuchen Whistleblower zu verhindern. Sie zeigen durch ihr Handeln Zivilcourage und entfachen darüber hinaus längst überfällige Debatten darüber, inwiefern Demokratie im heutigen Webzeitalter überhaupt noch gewährleistet werden kann. Die Möglichkeiten haben sich durch das Internet gewandelt. Genauso muss der Staat mit dem Wandel der Zeit gehen und neue Gesetze schaffen, die rechtliche Verfolgung von Whistle-blowern aufzulockern. Denn Whistleblower gehören zu einer gesunden Demokratie. Das hat selbst Barack Obama in seinem ersten Wahlkampf 2008 noch so gesehen. Es ist doch im Grunde ganz einfach: Der Staat möchte nicht, dass ich als Bürger etwas zu verbergen habe und im Gegenzug darf auch er als Staat nichts verbergen. Ansonsten scheitert er schlichtweg an seiner Vorbildfunktion. Schon Aufklärer Immanuel Kant äußerte 1795 die Vermutung, dass Derjenige, der im Geheimen operiert, möglicherweise selbst etwas zu verbergen habe. Aber heißt das nicht auch, dass nach Kant Whistleblower durch ihr öffentliches Engagement im Sinne der Öffentlichkeit agieren? Ich finde, so viel Einsatz sollte nicht bestraft werden. |
Contra: Anna Petzen ist unfein – das lernt schon jedes Kind. In der Welt der Großen kann das aber weitaus fatalere Folgen haben als im Kindesalter. Wenn Staats-geheimnisse an Dritte weitergegeben werden, steht immerhin einiges auf dem Spiel. Die Veröffentlichung von militärischen Dokumenten auf der Plattform Wikileaks durch Bradley Manning beispielsweise, brachte unbekannte Vorgehens-weisen der US-Soldaten gegenüber der irakischen Bevölkerung an die Öffentlichkeit. Damit wurde aber nicht nur berechtigte Kritik gegenüber dem Militär laut. Viel bedenklicher finde ich aber, dass die beteiligten Soldaten in Gefahr gebracht wurden. Das war vielleicht nicht gewollt, wurde aber zumindest billigend in Kauf genommen wurde. Zusammen mit Diplomaten, die sich in den Dokumenten zu Wort meldeten, hätten sie leicht zum Ziel von Anschlägen werden können. Auf dem Spiel standen außerdem laufende Operationen im Kampf gegen den Terror, gegen Menschen- und Waffenschmuggel, sowie die Kooperation mit anderen Staaten. In diesem Fall handelte es sich bei den Dokumenten um Feldberichte von Soldaten – subjektive Beurteilungen also, die vor Veröffentlichung nicht einmal nachgeprüft werden konnten. Natürlich gehört es zu den staatsbürgerlichen Pflichten, alles zu tun, um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten und Risiken für Leben und Gesundheit möglichst gering zu halten. Wir leben in einer Welt, in der freie Meinungsäußerung im Grundgesetz verankert ist. Dem gegenüber steht allerdings auch die Verschwiegenheits- und Loyalitätspflicht gegenüber dem Staat oder dem Unternehmen. Sie ist in den meisten Fällen vertraglich geregelt. Rechtlich gesehen ist Whistleblowing also Verrat. In Anbetracht der großen Enthüllungen um Bradley Manning und Edward Snowden lässt sich über dieses Argument sicherlich streiten. Doch gerade in kleineren Firmen können ungeprüfte Anschuldi-gungen von Whistleblowern das Unternehmen in den Ruin treiben. Whistleblower sind keine selbstlosen Märtyrer, sondern Menschen. Daher sollte vor der Veröffentlichung jeglicher Daten geprüft werden, ob dieses „Petzen“ nicht etwa aus eigenem Interesse geschieht. Bei zu geringer Bezahlung, Kündigung oder sonstigem Ärger kann dem Frust darüber nämlich sonst nur allzu schnell Luft gemacht werden. |



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