Grundrechte

Als Grundrechte bezeichnet man die grundlegenden, individuellen Rechte, die in der Verfassung eines Staates genannt und garantiert sind. Sie begrenzen in erster Linie die Macht des Staates und werden deshalb als "Abwehrrechte" der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat bezeichnet. Das deutsche Grundgesetz beinhaltet in den Artikeln 1 bis 19 die Grundrechte. Dazu zählen beispielsweise die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die allgemeine Handlungsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz.