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Pro: Dmitry Straftaten im Netz werden immer raffinierter. Da ist die Polizei gefordert, die Kriminellen auch mithilfe moderner Technologien zu verfolgen. Dazu brauchen die Strafbehörden spezielle Instrumente, die wir ihnen an die Hand geben sollten. Die Speicherung sogenannter Verkehrsdaten ist in meinen Augen ein Schritt in die richtige Richtung. Begeht man Straftaten im realen Leben, hinterlässt man meistens Fingerabdrücke, die die Polizei nachverfolgen kann. In den Weiten des World Wide Web hinterlässt man ebenfalls Spuren in Form von sogenannten Verkehrsdaten. Dazu gehören Standortdaten, IP-Adressen usw., die nach der neuen Regel in Zukunft für eine gewisse, eng begrenzte Zeit gespeichert werden sollen. Die Inhalte bleiben dabei unantastbar. So soll es möglich sein – bei einem konkreten Verdacht und mit richterlichem Beschluss – herauszufinden, wer, wo mit wem und wie lange telefoniert, gemailt oder gesimst hat. Gespeichert werden die Daten im Übrigen von den Telekommunikationsunternehmen und nicht etwa vom Staat. Des Weiteren ist es wichtig, der steigenden Terrorgefahr zu begegnen. Obwohl die „Vorratsdatenspeicherung“ die schrecklichen Morde in Paris nicht verhindern konnte, stand sie den Ermittlungsbehörden weitgehend bei. Dass das Umfeld und das Netzwerk der Täter so schnell aufgedeckt wurden, war nur durch den Zugang zu den Daten der Verdächtigen möglich. Auch die Zuganschläge in Madrid 2004 wurden hauptsächlich dank der Auswertung gespeicherter Daten aufgeklärt. Natürlich ist die „Vorratsdatenspeicherung“ kein Allheilmittel. Aber sie gilt zweifelsohne dem Schutz der Bürger, der Bekämpfung der immer größer werdenden Anzahl an Straftaten und schwerwiegender Delikte wie Terrorismus, Drogenkriminalität, Menschenhandel etc. Der begrenzte Zeitraum der Datenspeicherung sowie der Zugriff darauf nur unter streng geregelten Bedingungen ermöglichen es, den Missbrauch der gespeicherten Daten beispielsweise zu kommerziellen Zwecken auszuschließen. Unter diesen Bedingungen ist die Speicherung der Verkehrsdaten ein Interessenausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit, eine richtige Balance, die unseren Alltag sicherer machen wird. |
Contra: Theresa Wir hatten das doch alles schon. 2007 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte es für verfassungswidrig, weil es gegen das Brief- und Telefongeheimnis verstieß. Auch die Europäische Union hat ihre Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2014 wieder zurückgenommen – oder besser: zurücknehmen müssen! Denn hier protestierte der Europäische Gerichtshof, weil auch diese Richtlinie einen Eingriff in die Grundrechte darstellte. Bei der Speicherung von Verkehrsdaten soll es ausschließlich um die Verbindungsdaten gehen. Das betonen die Befürworter immer wieder. Doch wenn ich weiß, wer wann mit wem wie lange an welchem Ort über welches Medium kommuniziert hat, weiß ich schon zu viel. Auch wenn ich dann den Gesprächsinhalt selbst nicht kenne, kann ich anhand der Daten doch ziemlich gut Vermutungen anstellen. Das ist besonders gefährlich bei eigentlich vertraulicher Kommunikation, wie sie Ärzte mit ihren Patienten oder Journalisten mit Informanten führen. Doch die Zeit der Unschuldsvermutung scheint beendet, denn die Speicherung von Verkehrsdaten trifft ausnahmslos alle. Somit richtet sich die Datensammelei gegen die Falschen, denn eigentlich soll sie ja vor allem terroristischen Anschlägen vorbeugen. Zumindest in Frankreich bei Charlie Hebdo hat das leider nicht funktioniert – und das, obwohl dort bereits seit 2006 eine Vorratsdatenspeicherung mit einem Jahr Aufbewahrungsfrist gilt. Dass die Vorratsdatenspeicherung bei der Verbrechensaufklärung nicht hilfreich ist, bestätigten etwa das Max-Planck-Institut und ein Gutachten des Bundestages: Die Aufklärungsquote blieb europaweit unverändert, auch wenn Länder die Vorratsdatenspeicherung einführten. Ich habe bisher keine haltbaren Argumente für die Speicherung von Verkehrsdaten gehört. Es wird sogar kolportiert, dass inzwischen sogar die Richter am BGH aus Angst vor Überwachung lieber wieder analog statt digital schreiben. Ob diese Anekdote wirklich so stimmt, kann ich nicht beurteilen, doch sie zeigt: Dank möglicher Überwachung ändern normale Bürger ihr Verhalten. So eine Anpassung an Big Brother darf nicht stattfinden – das wäre das Ende unserer freien demokratischen Welt. |




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